Hallo,
das Thema ist zwar schon alt, aber ich möchte dazu gerne mal ein paar aufklärende Zeilen schreiben.
Der Begriff "Hersteller" von Versandverpackungen ist äusserst weit gefasst. Er bedeutet nämlich, dass jeder Gewerbetreibende, der einen Artikel in einer Versandverpackung an einen Endkunden versendet, gesetzlich als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einer Versandverpackung gilt.
Der eigentliche Hersteller des z. B. Luftpolsterumschlags muss dagegen keine Abgabe zahlen, da er ja keine Ware in den angedachten Versandverpackungen versendet, sondern nur die angedachten Versandverpackungen selbst. Er muss allerdings eine Abgabe auf den Karton zahlen, in welchem er die Umschläge versendet. Sollten die Umschläge widerrum in einem gesonderten Karton in dem Versandkarton stecken (z. B. gebündelt zu hundert Stück) ist der innere Karton keine Versandverpackung, sondern eine Transportverpackung, auch hierauf fallen keine Abgaben an.
Wenn ich als Händler übrigends einen schon gebrauchten Luftpolsterumschlag oder Karton verwende um Waren darin zu versenden muss ich darauf trotzdem eine Abgabe zahlen, da ich als Erstinverkehrbringer in Bezug auf den Endkunden gelte und eine eventuell vorher schon erfolgte oder auch nicht erfolgte Lizensierung individuell nicht nachweisbar ist.
Dieses ganze Verpackungsgesetz ist eines der absurdesten Gesetze die in der BRD jemals gemacht wurden.
Man kann nur hoffen, dass ein paar finanzkräftige Händler hierzu die ein oder andere Klage einreichen.
Das Ganze könnte man letztendlich auf die Fabrikanten von Versandverpackungen abwälzen. 1 oder 2 Cent Umweltbeitrag pro hergestellter/verkaufter Verpackung und der ganze Lizensierungswahnsinn hätte direkt ein Ende.
Liebe Grüße, Maico