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BeitragVerfasst: 28. Feb 2011, 08:15 
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Aspirant

Registriert: 28. Feb 2011, 08:07
Beiträge: 4
Hallo Münzfreunde,

ich habe folgende 2 Fragen zum Thema Münzen in den ehemaligen deutschen Kolonien :

1)
Als zur Zeit der Kolonisation in den damaligen deutschen Kolonien des Deutschen Kaiserreiches das Münzwesen neu geordnet und in den meisten Kolonien die so genannte "Reichsmarkrechnung" eingeführt wurde, sind für die bis dahin umlaufenden Münzen nichtdeutschen Gepräges Umtauschkurse zur Reichswährung festgelegt worden, da die nichtdeutschen Münzen erst nach und nach ausser Kraft gesetzt wurden.
In der Bekanntmachung des Gouverneurs von Togo vom 25.11.1899 zur Regelung des Zahlungsverkehrs in Togo, wurden u.a. auch derartige Umtauschkurse für Togo festgelegt. In genannter Bekanntmachung wird jedoch auch erwähnt, dass die 1/2 Dollar-Münzen der USA, sofern sie sich in den öffentlichen Kassen befinden, durch den ursprünglichen Einlieferer (sofern bekannt) in Zahlung genommen werden müssen bzw. in Reichswährung umzutauschen sind. Ein Umrechnungskurs des 1/2 US-Dollar-Stückes zur Reichswährung wird jedoch nicht angegeben.
In Deutsch-Samoa wurden für die dort ebenfalls umlaufenden US-Dollar-Münzen entsprechende Umtauschkurse durch Verordnung des Gouverneurs vom 15.06.1901 (Kolonialblatt S. 590) festgesetzt. Demnach entsprach u.a. das 2 1/2 US-Dollar-Stück Gold einem Gegenwert in Reichswährung von 10 M 45 Pf und 1 US-Dollar Silber 4 M.
Nun die eigentliche Frage : Kann ich davon ausgehen, dass somit für das 1/2 US-Dollar-Stück in Togo ein Umtauschkurs von 2 M galt ? Wenn ja, woraus ergibt sich dieser formal ? Die Deutschen waren (und sind ...) ja für ihre Bürokratie und Akribie "bekannt", kann es daher sein, dass dies vergessen wurde ?

2)
1916 wurden In Tabora in Deutsch-Ostafrika wegen des tobenden Ersten Weltkrieges die bekannten Notmünzen zu 5 und 20 Heller sowie zu 15 Rupien geprägt. Weder im Buch von Seidel noch im Buch von Grasser, die sich ja beide akribisch der deutschen Münzgesetzgebung gewidmet hatten, kann ich eine amtliche Veröffentlichung zur Prägung bzw. Inkraftsetzung dieser Münzen finden. Auch wenn Krieg war, gab es keinerlei formale Veröffentlichung zu diesem Thema ?

Jeder Hinweis ist willkommen !

Gruss
Ingolf


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BeitragVerfasst: 28. Feb 2011, 14:55 
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Doktor

Registriert: 13. Jun 2010, 12:26
Beiträge: 120
Wohnort: Kerpen bei köln
Otto110 hat geschrieben:
Hallo Münzfreunde,

ich habe folgende 2 Fragen zum Thema Münzen in den ehemaligen deutschen Kolonien :

1)
Als zur Zeit der Kolonisation in den damaligen deutschen Kolonien des Deutschen Kaiserreiches das Münzwesen neu geordnet und in den meisten Kolonien die so genannte "Reichsmarkrechnung" eingeführt wurde, sind für die bis dahin umlaufenden Münzen nichtdeutschen Gepräges Umtauschkurse zur Reichswährung festgelegt worden, da die nichtdeutschen Münzen erst nach und nach ausser Kraft gesetzt wurden.
In der Bekanntmachung des Gouverneurs von Togo vom 25.11.1899 zur Regelung des Zahlungsverkehrs in Togo, wurden u.a. auch derartige Umtauschkurse für Togo festgelegt. In genannter Bekanntmachung wird jedoch auch erwähnt, dass die 1/2 Dollar-Münzen der USA, sofern sie sich in den öffentlichen Kassen befinden, durch den ursprünglichen Einlieferer (sofern bekannt) in Zahlung genommen werden müssen bzw. in Reichswährung umzutauschen sind. Ein Umrechnungskurs des 1/2 US-Dollar-Stückes zur Reichswährung wird jedoch nicht angegeben.
In Deutsch-Samoa wurden für die dort ebenfalls umlaufenden US-Dollar-Münzen entsprechende Umtauschkurse durch Verordnung des Gouverneurs vom 15.06.1901 (Kolonialblatt S. 590) festgesetzt. Demnach entsprach u.a. das 2 1/2 US-Dollar-Stück Gold einem Gegenwert in Reichswährung von 10 M 45 Pf und 1 US-Dollar Silber 4 M.
Nun die eigentliche Frage : Kann ich davon ausgehen, dass somit für das 1/2 US-Dollar-Stück in Togo ein Umtauschkurs von 2 M galt ? Wenn ja, woraus ergibt sich dieser formal ? Die Deutschen waren (und sind ...) ja für ihre Bürokratie und Akribie "bekannt", kann es daher sein, dass dies vergessen wurde ?

2)
1916 wurden In Tabora in Deutsch-Ostafrika wegen des tobenden Ersten Weltkrieges die bekannten Notmünzen zu 5 und 20 Heller sowie zu 15 Rupien geprägt. Weder im Buch von Seidel noch im Buch von Grasser, die sich ja beide akribisch der deutschen Münzgesetzgebung gewidmet hatten, kann ich eine amtliche Veröffentlichung zur Prägung bzw. Inkraftsetzung dieser Münzen finden. Auch wenn Krieg war, gab es keinerlei formale Veröffentlichung zu diesem Thema ?

Jeder Hinweis ist willkommen !

Gruss
Ingolf



Hallo Ingolf,

Du hast die Akribie der Deutschen Verwaltung schon richtig eingeschätzt. Zumindes zu Deiner zweiten Frage kann ich bestätigen, dass die Einführung der Notmünzen in DOA auf dem korrekten Wege bekannt gemacht wurde. Im Amtlich Anzeiger für Deutsch Ostafrika finden sich diese bekanntmachen zu den 5 und 20 Hellermünzen ebenso wie zu dem 15 Rupien Goldstück.
Der Haken ist, dass diese Bekanntmachungen DOA, bedingt durch die Blockade der Alliierten, nicht verlassen haben und somit kaum Eingang in Bundesdeutse (Reichsdeutsche) Archive fanden. Es gibt nur ganz wenige erhaltene Exemplare.

Gruß

papazwo

www.kolonialgeld.de


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BeitragVerfasst: 28. Feb 2011, 21:20 
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Registriert: 26. Feb 2011, 22:00
Beiträge: 17
Wohnort: Peine
Hallo Otto110,
Punkt 2 findest du umfassend in "Das Geld-, Bank- und Währungswesen im ehemaligen deutschen Schutzgebiet Deutsch-Ostafrika" von Claus-Peter Meyer beantwortet. Es ist zwar sauteuer und nur noch mit Glück antiquarisch erhältlich, aber wenn du dich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen willst, kommst du um das Werk nicht herum !

_________________
Gruß Muenzenfreund

www.welfen-muenzen.de
www.fehlpraegungen.net


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BeitragVerfasst: 28. Feb 2011, 23:30 
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Registriert: 9. Mai 2009, 17:34
Beiträge: 789
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Wohnort: Backnang in Süddeutschland
Otto110 hat geschrieben:
1 US-Dollar Silber 4 M
In dem Buch Die Münzen aller Staaten der Erde wird der Umtauschkurs zum Dollar 1908 mit 4,198 Reichsmark angegeben, das 50 cent Stück entsprechend. Togo wird zwar erwähnt, aber zu der Zeit scheint ausländisches Geld keine Rolle mehr gespielt zu haben. Es sind nur die Bestimmung enthalten, dass Münzen die von den Eingebohrenen durchlöchert und als Schmuckstück verwendet wurden, zwar nicht als Zahlungsmittel in öffentlichen Kassen akzeptiert werden, aber auch nicht ungültig gemacht werden dürfen, sondern dem Einlieferer zurückzugeben sind.

Es grüßt freundlichst Dietemann


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BeitragVerfasst: 4. Mär 2011, 18:21 
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Magister

Registriert: 14. Jan 2010, 17:34
Beiträge: 71
Bilder: 0
Muenzenfreund hat geschrieben:
Hallo Otto110,
Punkt 2 findest du umfassend in "Das Geld-, Bank- und Währungswesen im ehemaligen deutschen Schutzgebiet Deutsch-Ostafrika" von Claus-Peter Meyer beantwortet. Es ist zwar sauteuer und nur noch mit Glück antiquarisch erhältlich, aber wenn du dich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen willst, kommst du um das Werk nicht herum !


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