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Neue Verpackungsverordnung oder was ?
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Autor:  muenzenputzer06 [ 4. Feb 2019, 21:01 ]
Betreff des Beitrags:  Neue Verpackungsverordnung oder was ?

Nach einer Order über VCoins bei einem amerikanischen Händler, erhielt ich dann diese Nachricht.
Habt ihr so was auch schon gehabt?
Dann erübrigen sich wohl bald die Käufe aus Übersee.
Beste Grüße
müpu

"Hello, As of January 1, 2019, Germany requires that all sellers - including sellers that mail few packages to Germany - register with a German government agency and pay an annual fee to a recycling company for the recycling of the packaging materials. Reports on the packaging are also requried. As I sell few coins to Germany, the additional fees and paperwork is too burdensome for me to continue accepting orders from German customers. So for this reason, I must cancel your order and refund your payment."

Autor:  Chippi [ 5. Feb 2019, 18:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Verpackungsverordnung oder was ?

Deutsche Händler habe ich über die Verordnung auch stöhnen gehört. Der rechtliche Aufwand in DE ein Gschäft aufzumachen und zu betreiben ist mittlerweile so hoch, dass es sich nicht mehr lohnt. Die Verpackungsordnung ist da nur ein kleiner Teil davon.

Link: https://verpackungsgesetz-info.de/.

Gruß Chippi

Autor:  antoninus1 [ 15. Feb 2019, 12:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Verpackungsverordnung oder was ?

Ich lese das Gesetz so, dass Hersteller von Verpackungen betroffen sind. Ein Münzenhändler stellt seine Versandverpackung ja nicht her.
Wenn Versandverpackungen auch betroffen sind, müsste das ja auch alle deutschen Münzenhändler betreffen. Ich habe noch nichts davon gehört, dass ein Händler, der eine Münze in einem Briefumschlag (ggf. mit Karton verstärkt) oder Päckchen versendet, sich jetzt registrieren lassen und eine Gebühr bezahlen müsste. Die Händler benutzen ja auch in der Regel konfektionierte Umschläge der Postunternehmen, was bedeutet, dass die sich eventuell registrieren mussten.
Ist das so?

Autor:  dionysus [ 14. Apr 2019, 06:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Verpackungsverordnung oder was ?

Hallo,

das Thema ist zwar schon alt, aber ich möchte dazu gerne mal ein paar aufklärende Zeilen schreiben.

Der Begriff "Hersteller" von Versandverpackungen ist äusserst weit gefasst. Er bedeutet nämlich, dass jeder Gewerbetreibende, der einen Artikel in einer Versandverpackung an einen Endkunden versendet, gesetzlich als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer einer Versandverpackung gilt.
Der eigentliche Hersteller des z. B. Luftpolsterumschlags muss dagegen keine Abgabe zahlen, da er ja keine Ware in den angedachten Versandverpackungen versendet, sondern nur die angedachten Versandverpackungen selbst. Er muss allerdings eine Abgabe auf den Karton zahlen, in welchem er die Umschläge versendet. Sollten die Umschläge widerrum in einem gesonderten Karton in dem Versandkarton stecken (z. B. gebündelt zu hundert Stück) ist der innere Karton keine Versandverpackung, sondern eine Transportverpackung, auch hierauf fallen keine Abgaben an.

Wenn ich als Händler übrigends einen schon gebrauchten Luftpolsterumschlag oder Karton verwende um Waren darin zu versenden muss ich darauf trotzdem eine Abgabe zahlen, da ich als Erstinverkehrbringer in Bezug auf den Endkunden gelte und eine eventuell vorher schon erfolgte oder auch nicht erfolgte Lizensierung individuell nicht nachweisbar ist. :headbang:

Dieses ganze Verpackungsgesetz ist eines der absurdesten Gesetze die in der BRD jemals gemacht wurden.
Man kann nur hoffen, dass ein paar finanzkräftige Händler hierzu die ein oder andere Klage einreichen.
Das Ganze könnte man letztendlich auf die Fabrikanten von Versandverpackungen abwälzen. 1 oder 2 Cent Umweltbeitrag pro hergestellter/verkaufter Verpackung und der ganze Lizensierungswahnsinn hätte direkt ein Ende.

Liebe Grüße, Maico

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