Lieber Garhard!
Dass eine Frage dieser Art kein Problem darstellen würde, war mir klar
Moser-Turstky liefert noch eine Begründung dazu
Zitat:
Obwohl seit 1693 die Prägung der Sechser untersagt war, hatte schon unter Kaiser Leopold I., zuerst zaghaft und ab 1703 konstant, die Prägung dieser Münze in Hall eingesetzt. Durch den Vertrag von Leipzig 1693 waren die Fünfzehner (zu 17 kr verrechnet) und Sechser (zu 7kr verrechnet) verboten worden, sodass es zwischen den kleinen Nominalen vom Dreier abwärts und dem Taler kein mittleres Nominal gab. Wirtschaftliche Überlegungen und vor allem das Drängen der Tiroler Gewerken, die diese Münzen für die Lohnzahlungen der Knappen und für den Ankauf von Versorgungsgütern dringendst benötigten, bewog den Kaiser, einer beschränkten Sechserprägung zuzustimmen. Offiziell blieb die Prägung der Sechser weiterhin untersagt, nur für diesen Ausnahmefall wurde sie gestattet. Auf den Münzen erschien weiterhin die Wertziffer „6“, obwohl längst 7kr berechnet wurden und die zeitgenössische Bezeichnung dieser Münze aus „Siebener“ war.
Anzunehmen, dass es auch weitere Ausnahmen gab, da im Herinek jede Menge weitere VIer-Prägungen unter Karl VI dokumentiert sind.
Dateianhang:
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VI Kreuzer, Hall, MT 879
Euer Klosterschüler