Hier ein Buch, das auch die Rangproblematiken der Neufürsten behandelt.
Thomas Winkelbauer: Fürst und Fürstendiener: Gundaker von Liechtenstein (1999)
http://books.google.de/books?id=dyiXJJu ... q=&f=falseu.a. Seite 319f. verschafft wohl m. E. Klarheit. Es geht über Rangkonflikte.
Hier wird bei Liechtenstein zwischen seine Rechte als Fürst aus seiner unmittelbaren Reichsherrschaft (Schellenberg) und als Landsasse in Mähren unterschieden. Er muss beispielsweise vor dem Kaiser den Hut abnehmen und beispielsweise zweitgeborene Reichsfürsten nicht. Weiter werden die Rangproblematiken der neuen Fürsten beschrieben.
Die Neufürsten hatten alle für ihre österreichischen Gebiete einen Landesherren (Habsburger Monarchie), von dem sie Münzrechte bewilligt kamen. Darüberhinaus besaßen manche auch reichunmittelbare Herrschaften. Aus Habsburger Sicht waren es aber Untertanen.
Liechtenstein hat aufgrund seiner Reichsherrschaft, Randlage und guter Kontakte (Mediatisierung) seine Staatlichkeit behalten können.