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BeitragVerfasst: 17. Jul 2009, 13:19 
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Habe heute folgende Info der Münzfreunde aus Bayern bekommen:

Zitat:
Liebe Freunde und Mitglieder der Bayerischen Numismatischen Gesellschaft,

wie Ihnen zwischenzeitlich sicherlich bekannt ist, ist am 29.Februar 2008 das Gesetz zur Ausführung des Unesco-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zusammen mit dem Ratifizierungsgesetz für das Unesco-Kulturschutzabkommen in Kraft getreten.

Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat es viele unsinnige Zugriffe der Justiz auf münzinteressierte Personen gegeben und landesweite Empörung der Sammlerschaft und des Münzhandels hervorgerufen.

Im Anhang finden Sie eine Information zu einem weiteren dieser Fälle. Meine Bitte an Sie ist den Anhang zu lesen und, falls es Ihnen irgendwie möglich ist, an der Gerichtsverhandlung gegen den Betroffenen teilzunehmen:

Strafsache gegen Hofmann, Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Stadelberger Straße 5, 82256 Fürstenfeldbruck, Mittwoch, den 22.07.2009, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 022.

Namhafte Berufsnumismatiker, Sammler, die Presse und auch ich werden teilnehmen um darauf hinzuweisen, das Münzen keine einmaligen Kulturgüter sind und nicht unter dieses Abkommen gehören.

Für Ihre Unterstützung danke ich!

Mit freundlichen Grüssen

Kristian Nicol Worbs
Vorsitzender der
Bayerischen Numismatischen Gesellschaft e.V. gegründet 1881

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BeitragVerfasst: 17. Jul 2009, 13:20 
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Hier der Verlauf:

Zitat:
Geschichtsunterricht des Sohnes bringt bayerischem Kriminalhauptkommissar Anklage wegen Hehlerei ein.

Strafverhandlung gegen Andreas Hofmann vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Stadelberger Straße 5, 82256 Fürstenfeldbruck, AZ: 3 Cs 36 Js 18541/08, am 22.07.2009, um 9:00 Uhr, Sitzungssaal 022,

wegen Hehlerei

Am kommenden Mittwoch, den 22.07.2009, um 9:00 Uhr wird im Sitzungssaal 022, des Amtsgerichtes Fürstenfeldbruck gegen einen 45-jährigen bayrischen Kriminalhauptkommissar, tätig im Landeskriminalamt Bayern, wegen des Verdachtes der Hehlerei verhandelt. Dieser hatte über die Internetplattform der Firma ebay am 05.10.2008 ein Lot von 5 römischen Bronzekleinmünzen zum Preis von € 2,50 und am 13.10.2008 ein Lot von weiteren 5 römischen Kleinbronzemünzen zu € 3,50 ersteigert. Er hatte die Münzen als Anschauungsmaterial für den Geschichtsunterricht seines damals 13-jähigen Sohnes erworben.

Im Rahmen des ursprünglich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft München II Herrn H. die Einstellung des Verfahrens angeboten, was dieser ablehnte. Darauf hin erging gegen ihn Strafbefehl über € 1.200,00 wegen Hehlerei in zwei tatmehrheitlichen Fällen. Nach Einspruchseinlegung findet nunmehr hierüber die Hauptverhandlung statt. Herr H. selbst, ist weder Münzsammler, noch war er bisher anderweitig mit antiken Münzen konfrontiert. Er ist sich bis heute keiner Schuld bewusst. Bei den ersteigerten Münzen handelt es sich um nahezu wertlose römische Kleinbronzen, die aufgrund ihres äußerst schlechten Erhaltungszustandes in weiten Teilen unkenntlich sind. Ein irgendwie gearteter Wert kann damit nicht wirklich verbunden werden. Eine rechtliche Grundlage für die Anklageerhebung fehlt vollkommen, da Hehlerei tatbestandlich nur gegeben ist, sofern die fraglichen Münzen ursprünglich durch eine Straftat erlangt worden wären. Die diesbezüglich erforderlichen Ermittlungen ersparte sich die Staatsanwaltschaft kurzerhand, so dass entsprechende Kenntnisse bis heute nicht vorliegen.

Fazit: Die Anklage entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Dem Verfahren kommt insoweit grundsätzliche Bedeutung zu, als nunmehr erstmals im süddeutschen Raum der Kauf antiker Münzen bei ebay kriminalisiert wird.

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BeitragVerfasst: 17. Jul 2009, 15:00 
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Doktor
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payler hat geschrieben:
Eine rechtliche Grundlage für die Anklageerhebung fehlt vollkommen, da Hehlerei tatbestandlich nur gegeben ist, sofern die fraglichen Münzen ursprünglich durch eine Straftat erlangt worden wären.


Ich kenn mich zwar im Strafrecht (noch) nicht aus, aber wie siehts mit Gutglaubensschutz aus? Ich denke, dass ich sowieso nicht belangt werden kann, wenn ich im guten Glauben Münzen erwerbe und keinesfalls wissen konnte, dass diese Münzen aus einer vorangegangenen Straftat (zB Diebstahl) kommen.

Aber wie gesagt, es ist eine reine Vermutung!


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BeitragVerfasst: 17. Jul 2009, 16:58 
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Wohnort: Backnang in Süddeutschland
Lustig.
Mein Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Aussichtlosigkeit eingestellt.

Aber villeicht ist mal ganz gut, wenn das geklärt wird. Wenn es eine Prozesskostenspendenaktion gibt, lasst es mich wissen.

Es grüßt freundlichst Dietemann


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BeitragVerfasst: 22. Jul 2009, 21:13 
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Bericht über die Gerichtsverhandlung:

Zitat:
Erster Erfolg für die Numismatik in Sachen Unesco-Kulturschutzabkommen!


Liebe Freunde und Mitglieder der Bayerischen Numismatischen Gesellschaft,

vor einigen Tagen hatte ich Sie auf die heutige, im Anhang geschilderte
Gerichtsverhandlung hingewiesen und um Ihre Unterstützung gebeten.

Diese Gerichtsverhandlung fand heute unter Anwesenheit vieler numismatisch
interessierter Zuhörer statt und endete nach ca. zwei Stunden mit dem
Urteil: "FREISPRUCH"!

Dieser erste Sieg in Sachen Kulturschutzabkommen wird auch Einfluss auf die
etwa 600 anderen anhängigen Verfahren in ähnlich gelagerten Fällen haben und
es ist zu hoffen, das weitere "Freisprüche" folgen, um dem Sammler und der
Numismatik wieder Rechtssicherheit zu geben.

Zwei Mitarbeiter der Deutschen Presse Agentur waren bei der Verhandlung
anwesend und Artikel hierzu werden in verschiedenen Tageszeitungen und
Journalen erscheinen.

Ich möchte an dieser Stelle allen heutigen Teilnehmern und besonders unserem
Mitglied Herrn Rechtsanwalt Alexander Seidl, München, der den Angeklagten
verteidigte, danken!

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüssen

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BeitragVerfasst: 23. Jul 2009, 10:23 
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Hier der Artikel dazu aus der "merkur":
http://www.merkur-online.de/lokales/nac ... 19416.html

Gruß
Franz


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BeitragVerfasst: 23. Jul 2009, 11:50 
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Wohnort: Unterfranken
...und noch ausführlicher im "Focus":
http://www.focus.de/digital/internet/eb ... 19426.html


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BeitragVerfasst: 23. Jul 2009, 21:19 
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Oberpflaznet:

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/192 ... i,1,0.html

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BeitragVerfasst: 23. Jul 2009, 21:21 
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Noch eine, NZ-online:

http://www.nz-online.de/artikel.asp?art ... t=30&man=4

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BeitragVerfasst: 24. Jul 2009, 17:21 
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Wohnort: in den kranichüberfluteten Weiten der Diepholzer Moorniederung
Moin!

Allein bei dieser Formulierung in der Anklageschrift ...

"In der Anklage hatte es geheißen, der Polizist habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich um antike Kunstgegenstände handeln könne, die durch illegale Raubgrabungen in den Handel gelangt sein könnten."

... hätte man eigentlich eine Gerichtspsychologin für die medizinische Überwachung der Staatsanwaltschaft zu Rate ziehen müssen, oder?

Afrasi

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