Hier der Verlauf:
Zitat:
Geschichtsunterricht des Sohnes bringt bayerischem Kriminalhauptkommissar Anklage wegen Hehlerei ein.
Strafverhandlung gegen Andreas Hofmann vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Stadelberger Straße 5, 82256 Fürstenfeldbruck, AZ: 3 Cs 36 Js 18541/08, am 22.07.2009, um 9:00 Uhr, Sitzungssaal 022,
wegen Hehlerei
Am kommenden Mittwoch, den 22.07.2009, um 9:00 Uhr wird im Sitzungssaal 022, des Amtsgerichtes Fürstenfeldbruck gegen einen 45-jährigen bayrischen Kriminalhauptkommissar, tätig im Landeskriminalamt Bayern, wegen des Verdachtes der Hehlerei verhandelt. Dieser hatte über die Internetplattform der Firma ebay am 05.10.2008 ein Lot von 5 römischen Bronzekleinmünzen zum Preis von € 2,50 und am 13.10.2008 ein Lot von weiteren 5 römischen Kleinbronzemünzen zu € 3,50 ersteigert. Er hatte die Münzen als Anschauungsmaterial für den Geschichtsunterricht seines damals 13-jähigen Sohnes erworben.
Im Rahmen des ursprünglich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft München II Herrn H. die Einstellung des Verfahrens angeboten, was dieser ablehnte. Darauf hin erging gegen ihn Strafbefehl über € 1.200,00 wegen Hehlerei in zwei tatmehrheitlichen Fällen. Nach Einspruchseinlegung findet nunmehr hierüber die Hauptverhandlung statt. Herr H. selbst, ist weder Münzsammler, noch war er bisher anderweitig mit antiken Münzen konfrontiert. Er ist sich bis heute keiner Schuld bewusst. Bei den ersteigerten Münzen handelt es sich um nahezu wertlose römische Kleinbronzen, die aufgrund ihres äußerst schlechten Erhaltungszustandes in weiten Teilen unkenntlich sind. Ein irgendwie gearteter Wert kann damit nicht wirklich verbunden werden. Eine rechtliche Grundlage für die Anklageerhebung fehlt vollkommen, da Hehlerei tatbestandlich nur gegeben ist, sofern die fraglichen Münzen ursprünglich durch eine Straftat erlangt worden wären. Die diesbezüglich erforderlichen Ermittlungen ersparte sich die Staatsanwaltschaft kurzerhand, so dass entsprechende Kenntnisse bis heute nicht vorliegen.
Fazit: Die Anklage entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
Dem Verfahren kommt insoweit grundsätzliche Bedeutung zu, als nunmehr erstmals im süddeutschen Raum der Kauf antiker Münzen bei ebay kriminalisiert wird.