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Zollprobleme https://numismatik-cafe.at/viewtopic.php?f=29&t=5355 |
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Autor: | Afrasi [ 27. Jan 2014, 18:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Zollprobleme |
Hallo! Ich habe einen Token von einen US-Anbieter auf Ebay erworben. Der Preis betrug 49,99 US$, heute umgerechnet 36,53 €. Der Zoll möchte dafür 19% MSt (9,67 €) haben. Meine Fragen: Wie kommen die auf 9,67 €, was einem 100%en Betrag von 50,89473684... € entspricht? Dürfen die Versandkosten (20 US$) etwa mitbesteuert werden? Muss ich bei einem Kauf von einem privaten Anbieter überhaupt MSt bezahlen? In den letzten Jahren musste ich das nicht. Zusätzlich wurde der mit der Abholung beauftragten Person, als sie der Forderung des Zollamtes widersprach, damit gedroht, dass alle bisherigen Münzen nachversteuert werden könnten. Afrasi |
Autor: | Chippi [ 27. Jan 2014, 18:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zollprobleme |
JA, leider dürfen sie die Versandkosten mitbesteuern, manchmal kriegt man sogar einen Versäumniszuschlag. Aber am besten fragst du dort mal höflich nach, wie sich der Beitrag zusammen setzt. Gruß Chippi |
Autor: | Ginkgo [ 28. Jan 2014, 00:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zollprobleme |
Ich habe das mal überschlagen: Gebot 49,99$ Versand 20,00$ zusammen 69,99$ nach heutigem Kurs 50,91€ Zoll darauf 2,7% = 1,37€. wird aber nicht berechnet, da der Betrag unter 150,00€ liegt Fällige MWST 19% auf 50,91€ = 9,67€ Zukünftig solltest du mit dem Veräußerer ein Abkommen eingehen: Es sollte ein gültiges Zahlungsmittel aus unedlem Metall sein, dann wird eigentlich kein Zoll und keine MWST fällig. Ginkgo |
Autor: | KarlAntonMartini [ 28. Jan 2014, 15:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zollprobleme |
Der Sache nach geht es um Einfuhrumsatzsteuer. Dazu gibt es hier eine Zusammenfassung: http://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer Bitte auch die unten angegebenen Links zum Zoll beachten. Die Berechnung der Steuer im Einzelfall müßte aus dem Zollbeleg hervorgehen. Das Wiederaufgreifen schon abgeschlossener Fälle halte ich für unwahrscheinlich. Theoretisch können Nacherhebungen erfolgen, wenn der Zoll früher was falsch gemacht hat. Grüße, KarlAntonMartini |
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